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Großes Echo auf
Autismus-Fachtagung |
Fachverbände
fordern mehr Unterstützung für betroffene Kinder![]() |
| Verden, 26. November. |
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Mit konkreten Forderungen an die Politik ging
am Samstagnachmittag die Verdener Fachtagung „Mit Autismus muss
gerechnet werden ... in Niedersachsen!“ zu Ende. Unter der
Schirmherrschaft der Bundesbehindertenbeauftragten Karin
Evers-Meyer trafen sich 25 Autismus-Spezialisten aus ganz
Deutschland sowie Vertreter der Ärztekammer, Bildungsexperten
der Berufsverbände mit Eltern betroffener Kinder und erwachsenen
Betroffenen, um gemeinsam eine Bestandsaufnahme zur
Lebenssituation autistischer Kinder und Jugendlicher in
Niedersachsen vorzunehmen. |
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Insgesamt 14 Verbände und Vereine mahnten das
Kultusministerium in einer gemeinsamen Schlusserklärung an,
stärker Verantwortung für Schülerinnen und Schüler mit
autistischen Merkmalen zu übernehmen. Dazu gehöre die
Einrichtung eines in anderen Bundesländern bereits umgesetzten
Unterstützungssystems, die Gewährleitung sonderpädagogischer
Versorgung dieser Schülerinnen und Schüler ohne
Haushaltsvorbehalt, aber auch die themenspezifische Aus- und
Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern. |
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Auf der Veranstaltung mit mehr als 700
Teilnehmern war zuvor noch einmal deutlich geworden, wie
unbefriedigend sich die Situation für die von Autismus
betroffenen Kinder in Niedersachsen noch immer darstellt. Weil
die Diagnose wegen der vielfältigen Erscheinungsformen und der
Breite des Autismusspektrums schwierig ist, bleiben viele von
ihnen bis zur Einschulung und vereinzelt sogar bis ins
Erwachsenenalter hinein unentdeckt. Um hier Verbesserungen zu
erreichen, soll in den kommenden Monaten ein niedersachsenweites
„Netzwerk Autismus“ mit lokalen Ansprechpartnern ausgebaut
werden. Die für diese Initiative federführende
„Landesarbeitsgemeinschaft Autismus macht Schule in
Niedersachsen“ sieht aber auch das Sozialministerium und die
regionalen Sozialbehörden in der Pflicht. Zwar hätten
autistische Kinder und Jugendliche einen gesetzlichen Anspruch
auf umfangreiche Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung. Weil
jedoch die Zuständigkeiten nicht eindeutig geklärt seien, komme
es immer wieder zu Kompetenzstreitigkeiten und vermeidbaren
Verzögerungen. Eine Verbesserung überbehördlicher Koordinierung
und ein transparentes Procedere mache Gerichtsverfahren, wo erst
der Rechtsanspruch der Kinder bestätigt werden müsse,
überflüssig, so einhellige Meinung. |
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Folgende Organisationen unterstützen die „Verdener
Erklärung“: Ärztekammer Niedersachsen; Barmer Ersatzkasse, Niedersachsen; Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (Sektion Schulpsychologie); einzigartig eigenartig e.V.; Ergotherapie Verband Deutschland, Landesgruppe Niedersachsen DVE; FIAM e.V.; Gemeinnützige Gesellschaft für integrative Sozialdienste mbH (GIS); LAG Gemeinsam leben – gemeinsam lernen Niedersachsen; Hilfe für das autistische Kind, RV Nord-West e.V.; Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter e.V., Niedersachsen; Lebenshilfe, Landesverband Niedersachsen e.V.; Philologenverband Niedersachsen; Verband Bildung und Erziehung (VBE), Landesverband Niedersachsen; Verband Sonderpädagogik (VDS), Landesverband Niedersachsen e.V., Verein zur Förderung autistischer Kinder e.V. Hannover, und der Behindertenbeauftragte des Landes Niedersachsen |
![]() Silva Seeler (SPD) , Erika Weber (Projektkoordinatorin), Jutta Liebetruth (SPD), Herr von Danwitz (CDU), Ina Korter (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Peter Wachtel (Niedersächsisches Kultusministerium) |
Der Wortlaut der „Verdener Erklärung“ : |
| Verdener Erklärung |
| anlässlich der 1. interdisziplinären Fachtagung |
| „Mit Autismus muss gerechnet werden … in Niedersachsen!“ |
| vom 23. bis 24. November 2007 in Verden/Aller |
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initiiert vom Verein
einzigartig eigenartig e.V. in Kooperation
mit vierzehn weiteren Verbänden, Vereinen und Krankenkassen (in
alphabetischer Reihenfolge am Ende der Erklärung) |
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Einleitung |
| Die 1.
interdisziplinäre Fachtagung „Mit Autismus muss gerechnet werden
… in Niedersachsen!“ widmet sich dem gesamten Spektrum der (vor)schulischen
Situation autistischer Kinder und Jugendlicher, von der
möglichst frühen Diagnose bis hin zum gelungenen Gestalten der
schulischen Situation. In den vergangenen Jahren hat die
Forschung bedeutende Fortschritte erzielt zu den Fragen, wie
Autismus sich auswirkt und wie autistische Beeinträchtigungen
wirkungsvoll behandelt werden können. In Ansätzen haben diese
Erkenntnisse bereits Eingang gefunden in der medizinischen, in
der therapeutischen und in der (vor)schulpädagogischen Praxis.
Doch nach wie vor bedarf es Verbesserungen in der rechtzeitigen
Diagnose, in der Verbreitung des Fachwissens über
autismusspezifische Förderung und in den Hilfen für die
Betroffenen und ihre Familien. Dabei sind alle gefordert:
Politiker, Behörden und Ämter, Schulen und alle medizinischen
und therapeutischen Einrichtungen. |
| Teil 1: Diagnose |
| Ehe die Diagnose „Autismusspektrumsstörung“ feststeht, suchen Eltern oft jahrelang nach Antworten auf die Frage „Was ist mit meinem Kind?“ Obwohl von der Weltgesundheitsorganisation WHO seit langem klassifiziert, kennen viele Ärzte, Therapeuten und Pädagogen die Symptome des autistischen Spektrums noch zu wenig, um Eltern frühzeitig einen Hinweis in diese Richtung geben zu können. Schätzungen über die mittlere Häufigkeit dieser tiefgreifenden Entwicklungsstörung bewegen sich zwischen 0,2 und 1,0 Prozent. Zwar zeigt sich bundesweit - einhergehend mit einem zu hohen mittleren Diagnosealter - eine schlechte Erkennungsquote. In Niedersachsen scheint sie allerdings besonders gering zu sein. Dies hat zur Folge, dass viel zu wenige niedersächsische Kinder mit Autismus den Weg in die Autismustherapiezentren oder andere spezialisierte Frühförderungseinrichtungen finden. |
| Um Abhilfe zu schaffen, müssen – bundesweit - die medizinischen Standards der pädiatrischen Vorsorgeuntersuchungen um autismusspezifische Aspekte ergänzt werden, die sich an den Definitionsmerkmalen der WHO orientieren. Dasselbe gilt - bezogen auf Niedersachsen - für die Schuleingangsuntersuchungen. Sollte ein Verdacht auf autistisches Verhalten bestehen, muss umgehend eine Überweisung an erfahrene Diagnostiker erfolgen. Die diagnostische Infrastruktur ist in Niedersachen im Vergleich zu anderen Bundesländern mangelhaft und muss dringend entwickelt werden. |
| Ferner wird ein interdisziplinärer Leitfaden benötigt, der Anzeichen autistischen Verhaltens verdeutlicht und sowohl die unterschiedlichen medizinischen Fachkräfte als auch die pädagogischen Fachkräfte in die Lage versetzt, Autismus frühzeitig zu erkennen und eine gezielte Förderung einzuleiten. Dieser Leitfaden sollte auch Auskunft geben über Ansprechpartner in der Region und die sozial- und schulrechtlichen Verfahrenswege und Hilfsmöglichkeiten. Bei allen Beteiligten sollten entsprechende Fortbildungen durch die Berufsverbände angeboten und in den jeweiligen Ausbildungsgängen verbindlich integriert werden. |
| Teil 2: Kindergarten und Schule |
| Nach wie vor fehlt ein spezifisches schulisches und vorschulisches Unterstützungssystem für autistische Kinder und Jugendliche - mit teilweise schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen und ihre Familien. Um diese Situation möglichst kurzfristig zu verbessern, bedarf es für Kindergärten und Schulen aller Trägerschaften eines landesweit wirksamen Fachberatersystems Autismus, ausgestattet mit entsprechender Handlungskompetenz durch die Schul- und Gesundheitsämter. Dabei muss eine kontinuierliche Weiterbildung und Qualifizierung der Fachberater gewährleistet sein. Lehrerinnen und Lehrer müssen bereits an der Universität themenspezifische Ausbildungsangebote erhalten. Um auf autistische Beeinträchtigungen erfolgreich mit pädagogischen Mitteln reagieren zu können, benötigen sie zudem berufsbegleitende Fortbildungen. |
| Die Verfügbarkeit von notwendigen spezifischen Förderstunden muss landesweit verlässlich und verbindlich geregelt werden, ohne Haushaltsvorbehalt. Deren Umfang orientiert sich am individuellen Bedarf, wobei erfahrungsgemäß durchschnittlich fünf Wochenstunden pro Schüler erforderlich sind. |
| Teil 3: Ergänzende Hilfen |
| Die schulische Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung bewegt sich seit Jahren zwischen nicht eindeutiger Zuständigkeit, Kostendämpfungsauftrag und Kompensation schulbehördlicher Verantwortung; dies gilt besonders für die schulische Integration von Kindern und Jugendlichen mit Autismus. |
| Beim Versuch, die im Sozialgesetz (Paragraph 53/54, SGB XII oder Paragraph 35a KJHG, SGB VIII) verankerten Hilfeleistungen zum angemessenen Schulbesuch einzulösen, stoßen Eltern fast regelmäßig auf Widerstand. Hier bedarf es einer klaren überministeriellen, überbehördlichen Verbesserung der Durchführungsregelung und der Koordination , damit alle Formen der Unterstützung zeitnah zur Anwendung kommen und aufeinander abgestimmt werden können. Besonders wichtig ist es in diesem Zusammenhang, auf regionaler Ebene die Vernetzungen zwischen Schulen und den Sozial- und Jugendämtern zu intensivieren. Sinnvoll wäre es zudem, die Finanzierungstöpfe zusammenzulegen, so dass Hilfen zur angemessenen Schulbildung aus einer Hand gewährt werden können. |
| Schlussbemerkung |
| Die Erinnerung an die Menschenrechtspräambel und das Grundgesetz, wonach alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und keinerlei Benachteiligung durch Rasse, Geschlecht oder Behinderung erleiden dürfen, ist leider nicht überflüssig. Kinder und Jugendliche mit Autismus erleben diese Benachteiligung täglich. Die Betroffenen benötigen besondere therapeutische Unterstützung und zugleich eine auf ihre spezielle Situation und ihre Probleme abgestimmte Lernförderung. Ist beides gegeben, können sich Kinder und Jugendliche mit Autismus – das zeigen hinreichend dokumentierte Erfahrungen - in allen Kindergärten, Schulkindergärten und Schularten entsprechend ihrer Begabung gut entwickeln und ihre Fähigkeiten entfalten. |
| Ziel aller Bemühungen muss es folglich sein, ein landesweites Netzwerk für Beratung und Unterstützung aufzubauen, das Kindern und Jugendlichen mit Autismus adäquaten Zugang zu einer angemessenen Bildung, Erziehung und Förderung ermöglicht. Mit diesem Ziel verbindet sich die Hoffnung, dass die konsequente Beratung und Unterstützung aller mit dieser Behinderung konfrontierten Einrichtungen sowie eine zunehmende Zusammenarbeit der Beteiligten dazu beiträgt, das Wissen um Autismus zu erweitern und die Wahrnehmung für die damit verbundenen Probleme zu schärfen. Nur so ist es möglich, die Menschen mit Autismus aus dem Schatten des Unverständnisses unserer Gesellschaft herauszuholen. |
| Folgende Kooperationspartner unterstützen die Erklärung: |
| Ärztekammer Niedersachsen; Barmer Ersatzkasse, Niedersachsen; Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen, Landesgruppe Niedersachsen ; Ergotherapie Verband Deutschland, Landesgruppe Niedersachsen DVE; FIAM e.V.; Gemeinnützige Gesellschaft für integrative Sozialdienste mbH (GIS); LAG Gemeinsam leben – gemeinsam lernen Niedersachsen; Hilfe für das autistische Kind, RV Nord-West e.V.; Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter e.V., Niedersachsen; LEBENSHILFE, Landesverband Niedersachsen e.V.; Philologenverband Niedersachsen; Verband Bildung und Erziehung (VBE), Landesverband Niedersachsen; Verband Sonderpädagogik (VDS), Landesverband Niedersachsen e.V., Verein zur Förderung autistischer Kinder e.V. Hannover und der Behindertenbeauftragte des Landes Niedersachsen |

Ein
„historischer Augenblick“ für Niedersachsen: Philologen und Sonderpädagogen setzen sich zusammen.Sie setzen sich für unser Anliegen ein ! Martin Beck (Philologenverband) und Reinhard Fricke (VDS)