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Stellungnahme der LAG "Autismus macht Schule in Niedersachsen" zum Erlass sonderpädagogische Förderung des Nds. Kultusministeriums im Jahr 2004
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Sehr geehrter Herr Kultusminister Busemann,
Sehr geehrter Herr Dr. Wachtel,
die Landesarbeitsgemeinschaft "Autismus macht Schule in Niedersachsen"
ist ein interessenbezogener Zusammenschluss niedersächsischer
Selbsthilfegruppen, Vereine, Verbände und Ambulanzen, die sich mit der
Lebenssituation von Menschen mit Autismus und deren Angehörigen
beschäftigen.
Mit großem Interesse haben wir die Veröffentlichung des nun zur Anhörung
stehenden Erlasses zur sonderpädagogischen Förderung zur Kenntnis
genommen, da sich für uns die Hoffnung daran knüpfte, dass nun endlich
auch in Niedersachsen die Belange von Schülern und Schülerinnen mit
Autismus darin Eingang finden würden.
Der uns nun vorliegende Erlassentwurf beansprucht die grundlegende
Regelung für alle Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem
Unterstützungs- und Förderbedarf zu leisten . seinen "Geist", sein
Menschenbild und den allgemeinen Anspruch, eine größere Flexibilität in
der individuellen Förderung zu etablieren, begrüßen wir. Der angestrebte
Paradigmenwechsel von der Defizitorientierung hin zur ganzheitlichen
Orientierung, von der institutionsbezogenen zur personenbezogenen
Sichtweise ist unbedingt zu unterstützen.
Mit großem Erstaunen mussten wir allerdings feststellen, dass die
Unterstützungs- und Förderbedürfnisse von Schülern und Schülerinnen mit
Autismus vergessen wurden.
Das ist für uns als Mütter und Väter, als Schulbegleiter und
Schulbegleiterinnen, als Lehrer und Lehrerinnen, als Therapeuten und
Therapeutinnen, als Ärzte und Ärztinnen von Kindern und Jugendlichen mit
Autismus nicht zu akzeptieren!
Denn:
1. Bereits im Jahr 2000 hat die Ständige Konferenz der
Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschlands "Empfehlungen
zur Erziehung und Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit
autistischem Verhalten" veröffentlicht. Darin kam deutlich zum Ausdruck,
dass es sich bei Autismus um eine tiefgreifende Entwicklungsstörung
handele, die einen eigenen Förderschwerpunkt benötige.
Mit dem Kanon der Förderschwerpunkte des nun vorliegenden Erlasses,
lässt sich der Unterstützungs- und Förderbedarf von Kindern und
Jugendlichen mit Autismus nicht hinreichend beschreiben. Mit der
Vorstellung einer bloßen additiven Zuordnung, beispielsweise zu den
Förderschwerpunkten "sozial-emotionale Entwicklung" und "Lernen" wird
man den umfassenden und gleichzeitig spezifischen Förder- und
Unterstützungsbedürfnissen der Schüler und Schülerinnen mit autistischem
Verhalten überhaupt nicht gerecht. Eine grundlegende, umfassende und
zugleich spezifische Beschreibung in einem eigenen Förderschwerpunkt
Autismus ist dringend erforderlich.
2. Im "Erlass zur Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an
den allgemeinbildenden Schulen von 2004" werden ausdrücklich die
Bedürfnisse von Schülern und Schülerinnen mit Autismus erwähnt und auf
die Notwendigkeit der Erstellung eines antragsfähigen, individuellen
Förderkonzeptes hingewiesen.
In Korrespondenz dazu läge die Ausweisung eines eigenen
Förderschwerpunktes Autismus auf der Hand. In der Tat aber findet die
verbreitete Unsicherheit und Ratlosigkeit unter damit betrauten Lehrern
und Lehrerinnen keine orientierende erlassliche Entsprechung. Der
vorliegende Erlass bleibt an dieser Stelle weit hinter den eigenen
Anforderungen ihres Ministeriums zurück!
3. Ein dringender Handlungsbedarf zur Einbeziehung der
schulischen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit autistischem
Verhalten im vorliegenden Erlass ergibt sich darüber hinaus auch dann,
wenn man die Häufigkeit von Schülern und Schülerinnen mit Autismus in
niedersächsischen Schulen vergegenwärtigt:
Zwar schwanken die Angaben zur allgemeinen Häufigkeit von Autismus auch
unter den damit befassten Forschergruppen, es gibt keine zentrale
Datenbank hierzu, als allgemein anerkannt gilt aber die Studie von
Chakrabarti/Fombonne aus dem Jahr 2001. Demnach kann man von einer
Häufigkeit der Personen aus dem gesamten autistischen Spektrum von
2,52°/°° ausgehen.
1 Chakrabarti, S. & Fombonne, E. (2001). Pervasive developmental
disorders in preschool children. The Journal of the American Medical
Assosiation, 285, 3093-3099.
Die Studie wurde in Südengland durchgeführt. Population 15.500 Kinder im
Alter von 2.5 bis 6.5 Jahren. Im: "Leitfaden Kinder- und
Jugendpsychotherapie", Hrsg. M. Döpfner, G. Lehmkuhl, F. Petermann, Band
5, Autistische Störungen, F. Poustka, S. Bölte, S. Feineis-Mathews u. G.
Schmötzer, Hogrefe 2004, S.17f.
Hochgerechnet auf die 991.201 niedersächsischen Schüler und Schülerinnen
des Schuljahres 2003/2004, ist von 2497 Schülern und Schülerinnen mit
Autismus an den niedersächsischen Schulen auszugehen.
2 Die statistischen Angaben zur schulischen Situation von autistischen
Kindern und Jugendlichen ihres Hauses 3 beschreiben sowohl das Ausmaß –
09/2003: 337 Kinder und Jugendliche mit Autismus, bzw. 02/2004: 364
Kinder und Jugendliche mit Autismus - als auch den Ist-Zustand ihrer
schulischen Versorgung nicht hinreichend:
a)In ihrer Statistik sind lediglich diejenigen Schüler und Schülerinnen
erfasst, bei deren sonderpädagogischem Gutachten die autistische
Entwicklungsbeeinträchtigung als zentral verstanden wurde. Diese Schüler
und Schülerinnen werden mit durchschnittlich 4 Förderlehrerstunden
versorgt.
Häufig findet aber bei der gängigen Praxis der Erstellung des
sonderpädagogischen Gutachtens die medizinische Diagnose aus dem
autistischen Spektrum lediglich eine marginale Berücksichtigung.
b)In den vorliegenden statistischen Angaben findet sich kein Hinweis auf
die Versorgungsnotwendigkeit mit Stunden der Eingliederungshilfe nach
BSHG, bzw. nach Kinder- und Jugendhilfe. Gerade aber für Kinder und
Jugendliche mit Autismus ist die personelle Unterstützung durch diese
Leistungen häufig erst die Voraussetzung für einen gelingenden
Schulbesuch - ob mit oder ohne extra ausgewiesenem sonderpädagogischen
Förderbedarf.
c)Regionale Lücken in ihrer Statistik widerspiegeln, das verbreitete,
noch immer erschreckende Unwissen vieler Lehrer und Lehrerinnen hierzu.
Die vielen Anfragen von Lehrern und Lehrerinnen, Förderschullehrern und
Förderschullehrerinnen, Schulaufsichtsbeamten, Eltern, Schulbegleitern
und Gesundheitsamtsärzten sind oft gekennzeichnet von Ratlosigkeit,
Hilflosigkeit und Unsicherheit. Sie offenbaren uns einen großen
Aufklärungs-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf, im Besonderen auch
einen Bedarf nach begleitender Zusammenarbeit.
Und dies für weit mehr als die von ihnen genannten 364 Schüler und
Schülerinnen landesweit!
d) Die in Privatschulen (Ergänzungs- und Ersatzschulen) unterrichteten
Kinder und Jugendlichen mit autistischem Verhalten finden keine
Berücksichtigung. Ergänzend hierzu:
Für die nächsten Jahre ist aufgrund des sich verbreiternden Wissens von
einer Zunahme der Diagnosestellung auszugehen.
2 Aus: die niedersächsischen allgemein bildenden Schulen in Zahlen ,
Stand: Schuljahr 2003/2004,Niedersächsisches Kultusministerium
3 Vgl. Angaben hierzu von Ref.34, Stand 09/2003 und 02/2004
Wir möchten sie auffordern, die landesweit schwierige schulische
Situation von Schülern und Schülerinnen mit Autismus und ihrer Lehrer
und Lehrerinnen zur Kenntnis zu nehmen und für all die dabei
eingebundenen Personen einen Orientierungsrahmen in Form eines eigenen
Förderschwerpunktes Autismus zu schaffen.
Hierzu legen wir ihnen eine eigene Konzeption, in Anlehnung an die oben
erwähnten Empfehlungen der Konferenz der Kultusminister der Länder der
Bundesrepublik Deutschland von 2000 vor.
Aus unserer Erfahrung heraus ist dadurch keine zusätzliche
Stigmatisierung oder unzulässige Kategorisierung der auch uns
anvertrauten Kinder und Jugendlichen mit autistischem Verhalten zu
befürchten. Uns geht es vielmehr um die längst überfällige Einlösung des
fachlichen Anspruchs nach angemessener sonderpädagogischer Unterstützung
und Förderung auch für Schüler und Schülerinnen mit Autismus in
Niedersachsen. Hier sehen wir dringenden Handlungsbedarf, im Rahmen des
uns vorliegenden, neuen grundlegenden Erlasses.
Dieses Schreiben haben wir auch dem ihrem Schreiben beiliegendem
Verteiler mit der Bitte um Kenntnisnahme und Unterstützung unseres
Anliegens zugesandt.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Cruz Portela
Renate Gerstmayer
Ulrike Gugler
Beate Hengst
Bernd Meiser
Erika Weber
Anlagen:
1. Konzeption der Landesarbeitsgemeinschaft:
Autismus macht Schule in Niedersachsen: "Zusätzlicher Förderschwerpunkt
Autismus"
2. Verteiler
Diese Stellungnahme wird unterstützt durch Die Landesarbeitsgemeinschaft
Gemeinsam Leben Gemeinsam Lernen Niedersachsen e.V.
Anlage 1:
zusätzlicher Förderschwerpunkt:
8. Förderschwerpunkt Autismus
8.1. Sonderpädagogischer Förderbedarf mit dem Schwerpunkt
Autismus
Aufgrund ihrer veränderten Entwicklungs- und Lerngegebenheiten
bedürfen Kinder und Jugendliche mit autistischem Verhalten im Unterricht
besonderer pädagogischer Unterstützung.
Bei den meisten Kindern und Jugendlichen mit autistischem Verhalten
besteht sonderpädagogischer Förderbedarf. Dieser kann für das einzelne
Kind oder den einzelnen Jugendlichen durch das Zusammenwirken
physiologischer, psychischer, erzieherischer und sozialer Faktoren
bedingt sein. Es sind deshalb medizinisch-therapeutische,
psychologische, pädagogische, soziale sowie pflegerische und technische
Hilfen notwendig, ggf. mit der Unterstützung durch außerschulische
Maßnahmeträger.
Hierbei ist eine Abstimmung verschiedener Maßnahmen und Hilfen
erforderlich, die es in ein pädagogisches Förderkonzept einzuarbeiten
gilt. Erkenntnisse aus der bisherigen Förderung, Informationen über
weitere Funktionsbeeinträchtigungen und Bedingungen des Umfelds
bestimmen den individuellen Sonderpädagogischen Förderbedarf.
8.2. pädagogische Ausgangslage
Bei Kindern und Jugendlichen mit autistischem Verhalten liegt eine
tiefgreifende Entwicklungsstörung vor. Ihre Lebenssituation ist durch
sensorische, motorische, emotionale und soziale Probleme erschwert.
Ausprägung und Intensität des autistischen Verhaltens sind bei Kindern
und Jugendlichen unterschiedlich. Autistisches Verhalten ist in seinem
jeweiligen Erscheinungsbild nicht unveränderbar, sondern durch
Erziehung, Unterricht, Förderung und Therapie langfristig beeinflussbar.
Sonderpädagogische Förderung knüpft grundsätzlich an die individuelle
Ausgangslage des einzelnen Kindes und Jugendlichen an. Um die oft schwer
zugänglichen tatsächlichen Fähigkeiten und Stärken dieser Kinder und
Jugendlichen zu erkennen, ist eine begleitende Diagnostik unverzichtbar.
Differenzierte Förderangebote müssen dabei dem jeweiligen
Entwicklungsstand sowie dem Erleben und Verhalten der Kinder und
Jugendlichen angepasst werden.
Autistisches Verhalten steht im Zusammenhang mit Beeinträchtigungen
- der kommunikativen Aufnahme-, Verarbeitungs- und
Darstellungsfähigkeit,
- der Fähigkeit , ein Gegenüber zu erkennen und sich auf Beziehungen
einzulassen,
- der Fähigkeit, Kommunikationsangebote zu verstehen,
- der Bereitschaft, Kommunikation und Interaktion zuzulassen und
herzustellen,
- der Selbsteinschätzung und des Zutrauens,
- der Selbstbehauptung und der Selbstkontrolle,
- der Fähigkeit, sich auf Anforderungen einzustellen,
- des situations-, sach-, und sinnbezogenen Lernens,
- der Durchhaltefähigkeit im Lernprozess,
- der Übernahme von Handlungsmustern,
- der selbständigen Aufgabengliederung, der Planungsfähigkeit und des
sachangemessenen und zielgerichteten Handlungsvollzugs.
8.3. Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
Vielfältige Erscheinungsformen und häufig nicht erkennbare Ursachen
erschweren die Diagnostik autistischen Verhaltens. In jedem Fall werden
die Ergebnisse der Diagnostik anderer Fachdisziplinen berücksichtigt.
Die Annahme autistischen Verhaltens beruht auf einer fachärztlichen
Diagnose, auf freier und gebundener Verhaltensbeobachtung und auf einer
Anamnese und Exploration, bei denen Eltern, Lehrerinnen und Lehrer,
Erzieherinnen und Erzieher, Therapeutinnen und Therapeuten einbezogen
werden.
8.4. Ziele und Aufgaben
Sonderpädagogische Förderung unterstützt und begleitet Kinder und
Jugendliche mit autistischem Verhalten, die in ihrer geistigen
Entwicklung schwer beeinträchtigt, aber auch hochbegabt sein können.
Ihre Förderung ist die Aufgabe aller Schulformen. Die
Unterschiedlichkeit der Ausprägung der autistischen Verhaltensweisen
erfordert eine individuelle Ausrichtung der pädagogischen Maßnahmen.
Erziehungsziele, unterrichtliche Inhalte und Methoden müssen an der
Individualität und an den pädagogischen Bedürfnissen des einzelnen
Kindes oder Jugendlichen anknüpfen.
Die Kinder und Jugendlichen mit autistischen Verhalten sind auf
interaktive Zusammenhänge angewiesen, die durch soziale und emotionale
Signale erfahrbar sind und durch Reaktionen auf Emotionen anderer
Menschen geübt werden können. Sie benötigen eine Förderung, die Anlässe
schafft, Wahrnehmung und Emotionalität zu entwickeln sowie
Anpassungsbereitschaft anzubahnen und Kommunikation in vielfältigen
Ausdrucksformen einzuüben.
Kinder und Jugendliche mit autistischem Verhalten benötigen Menschen,
die ihre individuellen Ausdrucksformen verstehen und die durch die
Vermittlung von geeigneten Kommunikationsformen und durch angemessenen
Umgang vertrauensvolle Beziehungen zu ihnen aufnehmen können.
Aus dem Sonderpädagogischen Förderbedarf von Kindern und Jugendlichen
mit autistischem Verhalten erwächst ein komplexes Aufgabenfeld der
Förderung, das die Entwicklung der körperlichen und geistigen, der
emotionalen und sozialen sowie der kommunikativen Fähigkeiten in allen
Teilbereichen einschließt.
8.5. Formen und Orte sonderpädagogischer Förderung im
Schwerpunkt Autismus
Die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit autistischem Verhalten
erfolgt in unterschiedlichen Förderformen und an unterschiedlichen
Förderorten, eigene Schulen gibt es für sie nicht. Zunehmend werden
Formen der gemeinsamen Erziehung und Unterrichtung an unterschiedlichen
Lernorten erprobt.
Zu Beginn der schulischen Bildung kann Einzelförderung notwendig sein.
Diese ist dann angezeigt, wenn angemessene individuelle Lern- und
Arbeitsverhaltensweisen aufgebaut werden, um in einer Gruppen- oder
Klassensituation bestehen zu können. In besonders begründeten Fällen
können Einzelmaßnahmen auch im Hausunterricht durchgeführt werden.
Sonderpädagogische Förderung im gemeinsamen Unterricht Kinder und
Jugendliche mit autistischem Verhalten sollen weitgehend in den
gemeinsamen Unterricht einbezogen werden. Durch Beobachtungslernen
können alle Kinder und Jugendlichen ihre Verhaltensmuster in Sprache und
Kommunikation, in Bewegung und im Umgang miteinander erweitern und
differenzieren.
Im gemeinsamen Unterricht werden die didaktischen Grundsätze des
Unterrichts, vor allem Individualisierung und Differenzierung, welche
die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit autistischem Verhalten
prägen, verwirklicht.
Das Aufgabenfeld der sonderpädagogischen Lehrkräfte im gemeinsamen
Unterricht bezieht sich im Wesentlichen auf:
- die Förderung der Bewegungs-, Wahrnehmungs-, und Handlungsfähigkeit,
- die Förderung der kognitiven, emotionalen, sozialen und
kommunikativ-sprachlichen Entwicklung,
- der Vernetzung mit anderen Diensten,
- die Aufstellung und Fortschreibung der Förderpläne.
Sonderpädagogische Förderung in Förderschulen
Kinder und Jugendliche mit autistischem Verhalten, deren Förderung in
einer allgemeinen Schule nicht ausreichend gewährleistet werden kann,
besuchen Förderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten.
Sie beziehen im Einzelfall Hilfen anderer Maßnahmeträger ein. Unterricht
und Erziehung werden auf die jeweiligen Bedürfnisse des einzelnen Kindes
oder Jugendlichen abgestimmt und im pädagogischen Gesamtangebot für die
Klasse verwirklicht.
Kinder und Jugendliche mit autistischem Verhalten können teils in
allgemeinen Schulen, teils in Förderschulen unterrichtet werden. Für sie
bietet die Förderschule zur Vorbereitung und Ergänzung des gemeinsamen
Unterrichts die notwendige sonderpädagogische Unterstützung. Dies
bedingt ein enges Zusammenwirken von allgemeinen Schulen und
Förderschulen.
8.6. Zusammenarbeit
Die besondere Situation der Kinder und Jugendlichen mit autistischem
Verhalten macht eine Bündelung unterschiedlicher Kompetenzen und eine
wechselseitige Verknüpfung der Förderangebote und -hilfen notwendig. Die
Förderung wird im engen Zusammenwirken der Lehrkräfte unter Einbeziehung
der Erziehungsberechtigten verwirklicht und gegebenenfalls mit
außerschulischen Einrichtungen, Fachkräften und Beratungsdiensten
abgestimmt. Gegenseitiger Austausch von Beobachtungen, Erfahrungen und
Informationen über die Entwicklung verhilft zu einer ganzheitlichen und
kontinuierlichen Förderung.
8.7. Einsatz und Qualifikation des Personals
Unterricht und Erziehung für Kinder und Jugendliche mit autistischem
Verhalten verlangen spezifische Kompetenzen der Lehrkräfte. Die
Lehrkräfte benötigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um die Erlebniswelt und
Verhaltensweisen autistischer Menschen zu erkennen und zu verstehen.
Unabdingbar sind das Wissen über die Schweregrade und Ausprägung
autistischen Verhaltens und die Fähigkeit zur lautsprachlichen,
nichtlautsprachlichen und unterstützenden Kommunikation. In die
notwendig interdisziplinär angelegte Aus- und Fortbildung sind
Erfahrungen aus der Förderung und Erkenntnisse der einschlägigen
Wissenschaftsdisziplinen einzubeziehen.
Der Unterricht für Kinder und Jugendliche mit autistischem Verhalten ist
grundsätzlich Aufgabe der Lehrkräfte aller Schulen. In
pädagogisch-psychologischer und didaktischmethodischer Hinsicht müssen
die Belange autistischer Kinder und Jugendlicher berücksichtigt werden.
Regelmäßige Teilnahme an – ggf. auch länderübergreifenden –
Fortbildungsveranstaltungen ist notwendig.
Anlage 2:
Verteiler:
Landeselternrat
Landesschülerrrat
AG kommunale Spitzenverbände
Schulhauptpersonalrat
Hauptpersonalrat bei Niedersächsischen Kultusministerium
Konföderation Evangelischer Kirchen
Katholisches Büro Niedersachsen
Deutscher Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Deutscher Beamtenbund
Deutscher Lehrerverband Niedersachsen
Ver.di
Verband Bildung und Erziehung
Verband Deutscher Realschullehrer
Schulleitungsverband Niedersachsen
Deutsche Angestellten-Gewerkschaft
Philologenverband Niedersachsen
Verband Niedersächsischer Schulpsychologen e.V.
Niedersächsischer Elternverein e.V.
VDS Verband Sonderpädagogik
Schulleitungsverband Niedersachsen
Deutsche Angestellten- Gewerkschaft
Verband Schulaufsicht Niedersachsen
Schulen in freier Trägerschaft
Ganztagsschulverband
Grundschulverband e.V.
Sozialverband Deutschland
Lebenshilfe
Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam Leben- Gemeinsam Lernen
EIFER
Bundesverband Hilfe für das autistische Kind
Büro des Behindertenbeauftragten des Landes Niedersachsen
Bundesverband Hilfe für das autistische Kind, Hamburg
An alle Mitglieder des Kultusausschusses des Niedersächsischen Landtags
Stand: 15.06.2005 |
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