Bündnis "Unterstützte Beschäftigung
Externer Link:
Quelle: Niedersächsischer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen
Berufliche Integration schwerbehinderter Menschen
Was ist Unterstützte Beschäftigung?
Das Bündnis will Unterstützter Beschäftigung in verschiedenen Formen wie z. B. durch Fachdienste oder Integrationsfirmen flächendeckend in Niedersachsen zum Durchbruch verhelfen. Die Arbeit des Bündnisses orientiert sich an drei Kernaussagen: Jedem Menschen mit Behinderung muss
Nächste Sitzung: 22.09.2009 Weitere Informationen finden Sie auch im Vortrag von Herrn Detlev Jähnert hier. Auszug aus dem Tätigkeitsbericht 2009 des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung zum Thema "Unterstützte Beschäftigung": Unterstützte Beschäftigung ein Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt"Lange hat es gedauert (siehe hierzu auch Seite 60) bis sie Wirklichkeit wurde; die Unterstütze Beschäftigung. Seit dem 01.01.2009 ist es nun Realität. Behinderte Menschen, die bisher in der Regel in die Werkstatt für behinderte Menschen aufgenommen wurden, haben nun eine weitere Alternative. Zur Ausgangslage: Bisher ist es üblich, von wenigen Ausnahmen abgesehen, Abgänger/innen von Förderschulen, insbesondere dem Personenkreis der so genannten geistig behinderten Menschen, in die Werkstatt für behinderte Menschen aufzunehmen. Dort wird in einem dreimonatigen Eingangsbereich getestet, ob diese die Voraussetzungen für die Werkstatt erfüllen. Das Gegenteil, wonach Menschen mit Behinderungen im Anschluss an den Eingansbereich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt wurden, weil sie für die Werkstatt zu leistungsfähig waren, ist nicht bekannt. Nach dem Eingangsbereich wird der Berufsbildungsbereich (maximal zwei Jahre) durchlaufen. Hier erhält der behinderte Mensch eine Ausbildung, die in erster Linie auf eine sinnvolle Beschäftigung in der Werkstatt ausgerichtet ist. Ab 01.01.2009 hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Unterstützten Beschäftigung geschaffen. Für einen Personenkreis, von dem davon auszugehen ist, dass die Chance besteht, eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufzunehmen, wird künftig der Weg über die Werkstatt nicht mehr nötig sein. Jetzt kann dieser Personenkreis bei einem Träger (Maßnahmen wurden durch die Bundesagentur für Arbeit ausgeschrieben), in einem bis zu zweijährigen Zeitrahmen, sowohl grundsätzliche Fertigkeiten vermittelt bekommen wie in zahlreichen Praktika Kenntnisse und Fertigkeiten für eine berufliche Eingliederung erwerben. Im Rahmen dieses Prozesses kann auch festgestellt werden, dass die Werkstatt für behinderte Menschen (zurzeit) doch der geeignete Ort ist. Dann kann in die Werkstatt gewechselt werden. So sehr sich viele behinderte Menschen, die dies seit Jahren gefordert haben, über die Einführung der Unterstützten Beschäftigung freuen, sie wird nur für einen sehr begrenzten Personenkreis greifen. Deshalb ist es Aufgabe des Landesbeauftragten und seines Büros, der aktiven Behinderten mit ihren Selbsthilfegruppen sowie der Vereine und Verbände dafür zu sorgen, dass möglichst viele Menschen von der Möglichkeit der Unterstützten Beschäftigung erfahren und diese für sich auch in Anspruch nehmen. Eine Ausweitung sowohl der angebotenen Plätze wie auch der Zulassungsbedingungen ist anzustreben, auch wenn dieses einen langwierigen Prozess bedeutet. Anmerkung in eigener Sache:Zurzeit wird vom Büro des Landesbeauftragten ein zweijähriges Projekt vorbereitet mit dem Ziel, die verschiedenen Möglichkeiten und Wege für Werkstattbeschäftigte oder potentielle Werkstattbeschäftigte in den allgemeinen Arbeitsmarkt aufzuzeigen." Weitere Informationen zum Tätigkeitsbericht finden Sie unter diesem externen Link. Kontakt: |
|
|